Ja, nach einem Prozess bezüglich einer Straftat und nur nach Schuldspruch durch ein ordentliches Gericht mit einem Strafverteidiger, der den abwesenden Angeklagten vollumfänglich verteidigte und nur wenn eine Verhaftung und/oder Auslieferung unmöglich ist. Weiterhin muss ein andauerndes Gefahrenpotenzial bestehen und die begangene terroristische Straftat muss schwerwiegend gewesen sein.
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